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Tipps

Fördergelder

In Bezug auf Fördergelder gibt es viele verschiedene Programme. Die meisten von diesen Möglichkeiten sind jedoch kleine Initiativen, mit ganz speziellen Anforderungen und Voraussetzungen. Hier verliert man somit leicht den Überblick. Oder aber man muss sehr viel Zeit investieren, um die richtigen Programme zu finden und herauszufiltern.

Daher lohnt es sich auf jeden Fall, sich hier einen entsprechenden Berater zu suchen. Denn da Fördergelder und deren Beantragungen mit zu seinen täglichen Arbeiten gehören, ist ein guter Berater hier immer auf dem Laufenden.

Neben den vielen kleinen Programmen gibt es auch staatliche Subventionen zur Förderung von Existenzgründungen. Diese sind in der Regel übersichtlicher, wobei hier die gängigsten Mittel zur Unterstützung des Lebensunterhaltes vorgestellt werden sollen.

Hierbei sei darauf verwiesen, dass sich die Programme fortwährend ändern und sogar ganz wegfallen können. Daher übernehmen wir für die hier gemachten Angaben keine Gewähr, da wir keinen Einfluss auf kurzfristige Änderungen der Programme haben. – Gerne können Sie sich jedoch in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch über Ihre aktuellen Fördermöglichkeiten informieren. Unser Sekretariat wird Ihnen gerne einen passenden Termin geben.

Gründungszuschuss (Ersatz für Ich-AG und Überbrückungsgeld)

Gründer, die jetzt den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, müssen sich seit dem ersten August 2006 auf neue Förderprogramme einstellen. Die bisherigen Förderprogramme Ich-AG und Überbrückungsgeld laufen zu diesem Zeitpunkt aus. Sie werden durch den Gründungszuschuss ersetzt.

Der Gründungszuschuss fördert den angehenden Unternehmer für eine Dauer von maximal 15 Monaten, die in zwei Phasen eingeteilt wird. In den ersten neun Monaten besteht ein Anspruch auf den Gründungszuschuss, solange bestimmte Vorraussetzungen erfüllt sind. In diesen neun Monaten steht dem Gründer sein individuelles Arbeitslosengeld plus eine Pauschale von 300 € zu, die zur sozialen Absicherung (Eintritt in die gesetzliche Sozialversicherung) genutzt werden soll. In der zweiten Phase der Förderung ist die finanzielle Unterstützung auf 300 € zur sozialen Absicherung beschränkt und erfolgt erst nach einer weiteren Prüfung durch die BA. Somit besteht für die zweite Phase besteht kein Förderungsanspruch.

Gefördert werden nur Personen, die bereits arbeitslos sind. Ein direkter Übergang aus der Erwerbstätigkeit wird nicht unterstützt. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund ihre Arbeitsstelle aufgeben, werden für drei Monate für die Förderungen gesperrt. Zu diesen Vorraussetzungen muss die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle eingereicht werden, sowie ein mindestens 3-monatiger Restanspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen.

Einstiegsgeld

Die rechtlichen Grundlagen zum Einstiegsgeld sind im § 29 SGB II festgehalten. Anspruchsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das Arbeitslosengeld II beziehen und sich selbständig machen. Im Rahmen des Einstiegsgeldes wird bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit das Arbeitslosengeld II weiter gezahlt. Hinzu kommt ein Zuschuss für die Gründung, das hier beschriebene Einstiegsgeld. Die Höhe des Einstiegsgeldes sowie die Dauer liegt im Ermessensspielraum des Fall-Managers der Agentur für Arbeit.

Somit lohnt es sich, den Termin beim entsprechenden Fall-Manager gut vorzubereiten. Hierbei hilft Ihnen die Business Coaching Krause GmbH selbstverständlich weiter. Neben Tipps und Hinweisen erhalten Sie hier auch die für den Termin nötigen Unterlagen wie z.B. einen Businessplan, den wir während unserer Beratung gezielt auf Ihre Hintergründe, Bedürfnisse und Wünsche hin entwickeln.

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) NRW

Das regionale Wirtschaftsförderungsprogramm ist unterteilt in investive und nicht-investive Maßnahmen, die gefördert werden. Somit können zum Einen Sachinvestitionen subventioniert werden, aber zum anderen auch die Einführung von innovativen Produkten. Die mögliche Förderhöhe ist dabei zum einen von dem Alter des beantragenden Unternehmens, von der Region, in der das Unternehmen sitzt und von dem Fördergegenstand (Sachinvestition, Personalkostenzuschüsse, ...) abhängig. Bei der Einführung der innovativen Produkte beträgt die maximale Fördergrenze z.B. 100.000 €, wobei bis zu 75 % der entstehenden Ausgaben gefördert werden können.

Sollten Sie Fragen haben, ob eine solche Förderung auch für Ihr Unternehmen oder Ihre Produkte in Frage kommt (egal ob für Sachinvestitionen wie Maschinen, oder für die Einrichtung einer Betriebsstätte, oder die Einstellung von Personal, oder die Markteinführung eines Produktes, ...) so können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Selbstverständlich ist dieser für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Sie erreichen uns unter der Nummer 0231 / 7978095.

Kredite & Darlehen

Die kfw Mittelstandsbank hält viele verschiedene Programme für Existenzgründer und Jungunternehmer bereit. Allerdings muss natürlich berücksichtigt werden, dass auch hier mehr und mehr Zurückhaltung bei der Kreditvergabe geübt wird. Grund hierfür ist zum großen Teil Basel II.

Basel II bezeichnet die neuen Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht. Die hier festgesetzten Vorschriften werden vermehrt umgesetzt und sind spätestens 2006 für alle Banken verpflichtend.

In Bezug auf die Kreditvergabe werden Unternehmen vermehrt einem Rating unterzogen, wobei die Unternehmen oder Gründer in verschiedene Kategorien unterteilt werden. Je besser das Rating ist, umso wahrscheinlicher ist eine Kreditvergabe und umso niedriger sind die Zinsen.

In dieses Rating werden zukünftig vermehrt weiche Faktoren und Prognosen mit einbezogen. Wie wird sich das Geschäft entwickeln? Können neue Kunden gewonnen werden? Wie verhalten sich die Kosten?

Um hier bessere Chancen zu haben, ist es sehr wichtig, das Geschäftsvorhaben im Vorfeld gezielt zu überprüfen und zu überdenken. Welche Strategien sind sinnvoll? Was gibt es für kleine Maßnahmen, die dennoch eine positive Auswirkung auf die Entwicklung haben? ...

All diese Fragen gehen wir bei einer Beratung bei der Business Coaching Krause GmbH mit Ihnen durch. Dabei entwickeln wir mit Ihnen Lösungen, die zu Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen passen und suchen so die geeigneten Förderprogramme für Sie heraus. Nachdem wir Ihnen alle erforderlichen Unterlagen zur Beantragung erstellt haben, ist es für uns auch selbstverständlich, dass wir Sie auf Wunsch gerne bei Bankterminen begleiten. So erzielen wir die für sie bestmöglichen Konditionen.

Die aktuellsten Angaben über die einzelnen Programme und deren Voraussetzungen finden Sie selbstverständlich auf den Internetseiten der kfw Mittelstandsbank selbst. Sollten Sie hier den Überblick verlieren oder durch die zahlreichen Voraussetzungen und Konditionen verwirrt werden, so helfen wir Ihnen gerne weiter. Interessieren Sie sich dafür, welche Programme für Sie sinnvoll sind und was bei der Beantragung der Fördergelder sonst noch zu beachten ist, so bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit zu einem kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch. Unser Sekretariat gibt Ihnen gerne einen passenden Termin.

Personalkostenzuschüsse

Personal einzustellen, ist immer eine wichtige Entscheidung. Denn auf der einen Seite soll das Personal bestmöglich qualifiziert sein, um effektiv Aufgaben übernehmen zu können, aber auf der anderen Seite soll es die Kosten nicht zu hoch treiben.

Gut ist es daher, dass es über das Arbeitsamt Möglichkeiten gibt, Praktika und Lohnkostenzuschüsse für einzelne Bewerber zu beantragen. So können Sie mit einem Praktikum den potenziellen neuen Mitarbeiter in Ruhe testen und ihr Risiko und ihre Kosten minimieren.

Haben Sie dann einen geeigneten Kandidaten gefunden, können Sie gerade als Existenzgründer oder junger Unternehmer Zuschüsse beantragen, die in der Regel bis zu 30% des Gehaltes betragen können.

Die tatsächliche Höhe ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich. Wenn Sie näheres zu Personalkostenzuschüssen erfahren möchten oder Hilfe bei Beantragungen oder Verhandlungen benötigen, so stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Natürlich bieten wir Ihnen auch hier ein kostenloses und unverbindliches Erstberatungsgespräch an, bei dem wir Ihre konkreten Möglichkeiten durchgehen können. Einen Termin hierfür können Sie per Email oder Telefon mit unserem Sekretariat vereinbaren.

Tipp des Monats